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   BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79   

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https://dejure.org/1979,8963
BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79 (https://dejure.org/1979,8963)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1979 - 1 StR 622/79 (https://dejure.org/1979,8963)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 (https://dejure.org/1979,8963)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von dem Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens - Ablehnung von Beweisanträgen

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79
    Die Bestimmungen darüber sollen gewährleisten, daß sich, falls nicht ein Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung durch Gesetz zwingend vorgeschrieben ist oder ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt, der den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon gebietet oder zumindest zuläßt, die Rechtsprechung in aller Öffentlichkeit und nicht hinter verschlossenen Türen abspielt (BGHSt 21, 72, 73 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 9, 280, 281).
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79
    Die Öffentlichkeit der Verhandlung gehört zu den grundlegenden Einrichtungen des Rechtsstaats (BGHSt 22, 297, 301).
  • BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79
    Die Bestimmungen darüber sollen gewährleisten, daß sich, falls nicht ein Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung durch Gesetz zwingend vorgeschrieben ist oder ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt, der den Ausschluß der Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon gebietet oder zumindest zuläßt, die Rechtsprechung in aller Öffentlichkeit und nicht hinter verschlossenen Türen abspielt (BGHSt 21, 72, 73 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 9, 280, 281).
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79
    Damit lag der Ausschlußgrund nach § 172 Nr. 1 GVG vor (vgl. BGHSt 3, 344, 345; 16, 111, 113).
  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 528/52

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Zeugenvernehmung - Abwägung zwischen

    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79
    Damit lag der Ausschlußgrund nach § 172 Nr. 1 GVG vor (vgl. BGHSt 3, 344, 345; 16, 111, 113).
  • BGH, 02.08.1977 - 1 StR 300/77

    Vorliegen eines minder schweren Falles - Gesamtbetrachtung in der Strafbemesseung

    Auszug aus BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79
    Der insoweit gebotenen Gesamtbetrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77) wird das landgerichtliche Urteil gerecht; einer Darlegung aller Umstände, die zur Findung des Strafmaßes geführt haben, bedurfte es nicht (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO).
  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

    In Fällen, in denen das öffentliche Interesse tatsächlich der Vernehmung eines Gewährsmannes in öffentlicher Hauptverhandlung selbst dann entgegensteht, wenn die Aussagepflicht zur Person eingeschränkt wird, kommen als Mittel zur Ermöglichung der Beweiserhebung wie auch der Wahrung des öffentlichen Interesses in Betracht: Vernehmung in nichtöffentlicher Verhandlung (vgl. BGHSt 3, 344, 345; BGH, Urt. vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 - bei Holtz MDR 1980, 273), Vernehmung des Informanten durch den beauftragten oder ersuchten Richter (notfalls in Abwesenheit des Angeklagten oder auch des Verteidigers) i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO, Vernehmung des unmittelbaren Zeugen (Informanten) durch die Polizei i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO, schließlich auch Einholung einer schriftlichen Äußerung dieses Zeugen i.V.m. Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34, 35; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770) [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80].
  • BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83

    Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten während der Vernehmung eines

    Insoweit hätte im vorliegenden Fall allenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Zuhörer in Betracht kommen können, wenn nämlich durch diese eine Erschwerung der Wahrheitsermittlung zu befürchten gewesen wäre oder wenn von ihnen eine Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen bei wahrheitsgemäßer Aussage gedroht hätte (vgl. BGSt 16, 111, 113; BGH, Urteil vom 20. November 1979 - 1 StR 622/79 bei Holtz MDR 1980, 273).
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